BetriebsrätInnen als soziale Entrepreneure – warum nicht?

12. März 2014

Unter Social Entrepreneurship oder sozialem Unternehmertum wird  eine unternehmerische Tätigkeit verstanden, die innovativ, pragmatisch und langfristig auf einen wesentlichen, positiven Wandel der Gesellschaft hinwirkt. Zumindest was die soziale Dimension betrifft  ist die EU-Makropolitik diesen Zielen in den letzten Jahre nicht gerecht geworden. Also stellt sich die Frage nach grundlegend neuen Politikansätzen. Beispielsweise ob Betriebsrätinnen und Betriebsräte nicht stärker sozialunternehmerisch tätig werden sollen.

EU-Politik zwischen Schein und Sein

2000 setzt sich der Europäische Rat in Lissabon in seinem Strategieprogramm  das ambitionierte Ziel, dass die EU bis 2010 „zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum der Welt werden müsse – einem Wirtschaftsraum, der fähig ist, ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen.“ Angepeilt wurden Vollbeschäftigung und eine durchschnittliche wirtschaftliche Wachstumsrate von 3%.

Wir wissen, was daraus geworden ist.

2010 wurde vom Europäischen Rat  „Europa 2020“ verabschiedet, ein neues auf zehn Jahre angelegtes Wirtschaftsprogramm,  das „intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum“ zum Ziel hat. Unter anderem sollen dadurch die Beschäftigungsquoten erhöht und der Anteil der Bürger unter der Armutsgrenze reduziert werden. Fast parallel zu diesen makropolitischen Vorhaben setzt die Kommission im Nischenthema „soziale Verantwortung von Unternehmen“ Duftmarken. 2001 mit einem Grünbuch. Und 2011 mit der Mitteilung „Eine neue EU-Strategie (2011-2014) für die soziale Verantwortung der Unternehmen (CSR)“. Vorgesehen ist darin unter anderem die verpflichtende Offenlegung von sozialen und ökologischen Informationen.

„What gets measured gets done!” Folgt man diesem legendären Ausspruch des Managementpapstes Peter Drucker, so müssten mit dieser verpflichtenden Offenlegung die grundlegenden Voraussetzungen für das postulierte „intelligente, nachhaltige und integrative Wachstum“ geschaffen sein. Tatsächlich hat die Europäische Kommission vor nicht ganz einem Jahr einen Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Offenlegung nichtfinanzieller und die Diversität betreffender Informationen durch bestimmte große Gesellschaften und Konzerne vorgelegt. In der Begründung konzediert der Richtlinienentwurf ein Versagen des Marktes, weil  nichtfinanzielle Indikatoren bisher nicht entscheidungsrelevant waren. Darüber hinaus hätten auch die bereits vorhandenen Regulierungen sowohl auf europäischer als auch auf Ebene der Mitgliedstaaten wenig gebracht, beispielsweise der § 243 (5) des österreichischen Unternehmensgesetzbuchs (UGB), der die Berücksichtigung nichtfinanzieller Leistungsindikatoren im Lagebericht definiert.

Nach dem jüngsten Ausschuss der Ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten (AstV) am 19. Februar 2014 spricht vieles dafür, dass auch dieser Vorschlag zur Änderung der Rechnungslegungsrichtlinien dasselbe Schicksal anderer sozial ambitionierter Kommissionsvorhaben ereilen wird. Schon im Vorfeld wurden die Kriterien für die Berichterstattung immer mehr verwässert. War zunächst noch auf internationale Standards wie die OECD-Leitlinien, ISO 26000, die „Global Reporting Initiative“ und andere explizit verwiesen worden, so wurde im nächsten Schritt daraus ein „shall“, sie „sollen“ sich an derartige Regelwerke halten, und schließlich ein „may“, sie können sich daran orientieren… Selbst das dürfte aber vielen Mitgliedsländern noch zu weit gehen. Mittlerweile hat sich nämlich eine blockierende Minderheit von elf Mitgliedsstaaten gebildet, darunter auch Österreich, die die Reform der Rechnungslegungsrichtlinie noch weiter verwässern oder ganz scheitern lassen will.

Gut und Böse lässt sich messen

Warum diese Angst? Welche geheimen Informationen könnten denn mit dieser neuen Rechnungslegungsrichtlinie verpflichtend offengelegt werden? Ein Beispiel soll zeigen, worum es geht. Seit mehreren Jahren veröffentlicht die Österreichische Nationalbank eine sogenannte Wissensbilanz, die seit 2009 sogar in den offiziellen Geschäftsbericht integriert ist. Im Kern werden diese Indikatoren erfasst:

Indikatoren zu Investitionen in das wissensbasierte Kapital (OeNB, 2012)

Dekoratives Bild © A&W Blog
© A&W Blog

Folgendes lässt sich aus dieser Wissensbilanz entnehmen:

  • Die Fluktuationsrate hat sich im Berichtszeitraum halbiert.
  • Der Akademikeranteil ist relativ hoch und auf über 50% angestiegen.
  • Frauen sind in Führungskarrieren unterrepräsentiert ohne dass sich Anzeichen einer Besserung zeigen.
  • Die durchschnittlichen Weiterbildungstage pro MitarbeiterIn haben merklich zugenommen, allerdings bei einer nur geringfügigen Steigerung der Weiterbildungsaufwendungen.

Natürlich bergen derartige Kennzahlen einigen Sprengstoff, wenn dadurch Unternehmen anders als üblich miteinander verglichen werden können. Oder verschiedene Standorte. Aber müssen die Transparenzbestrebungen deshalb gleich torpediert werden? Ähnliche Bilanzen ließen sich auch zu Arbeitsverträgen, Arbeitszeiten, Gesundheit und vielem mehr erstellen.

So wie der Meinungsbildungsprozess in den EU-Organen derzeit läuft, scheint ein „großer Wurf“ bei der Änderung der Rechnungslegungsrichtlinie ausgeschlossen. Andererseits gibt es in der Gesellschaft und bei Betriebsrätinnnen und Betriebsräten ein großes Bedürfnis, dass Unternehmen nach neuen Kriterien geführt und gesteuert werden. Dafür braucht es Kennzahlen! Und zwar möglichst harte.

Wir können messen, wenn wir es nur wollen

Im „gesellschaftspolitischen diskussonsforum“ (GEDIFO) hat eine Gruppe von Betriebsrätinnen & -räten einen ersten Indikatorenkatalog für eine sogenannte „Gesundheits- & Sozialbilanz“ erstellt und nennt dafür folgenden Beweggrund: „Mit der Erstellung der Gesundheits- und Sozialbilanz wollen wir Betriebsräten ein Zahlenwerk zur Hand geben, das einerseits die Lage/Situation der „Ressource Mitarbeiter“ sichtbar macht (…). Ziel ist es, einen validierten Erhebungsbogen für Betriebsrätinnen und Betriebsräte zur Verfügung stellen zu können, der es ihnen ermöglicht, eine Gesundheits- und Sozialbilanz für ihr Unternehmen zu erstellen.“ Definiert wird die Unternehmensperformance dabei unter anderem hinsichtlich soziodemografischer Ausgewogenheit der Belegschaft, Sozialleistungen, Gesundheitsvorsorge, Weiterbildungsinvestitionen und ähnlichem. Nach einem Probelauf in ausgewählten Betrieben lässt sich jetzt schon sagen, dass mit solch einfachen Datensätzen einiges an Erklärungs-, Diskussions- und Handlungsbedarf aufgezeigt werden kann.

Vor knapp 15 Jahren hat der Europäische Rat in Lissabon eine Wachstumsstrategie verabschiedet, die nicht im Ansatz das hielt, was versprochen worden war. Zehn Jahre später wird unter dem Titel „Europa 2020“ ein Remake auf den Weg gebracht. Der Verhandlungs- und Begutachtungsprozess zur Änderung der Rechnungslegungsrichtlinien zeigt, dass nach wie vor die alten Verwässerungs- und Blockademechanismen dominieren. Das muss nicht Stillstand bedeuten. Es mehren sich die Anzeichen, dass politische Innovationen weniger vom Mainstream als von Grass-Root-Bewegungen zu erwarten sind. Betriebsrätinnen und Betriebsräte, die sich an diesem Experiment des GEDIFO beteiligen wollen, sind herzlich zur Teilnahme eingeladen.