Automatisierung und Beschäftigung: politische Gestaltungsspielräume

20. April 2016

Im Diskurs über die möglichen Auswirkungen der Automatisierung bzw. der Digitalisierung der Wirtschaft kommen zahlreiche Themen zur Sprache: vor allem die potenziellen Effekte auf das Niveau der Beschäftigung und die Beschäftigungsstruktur sowie die Gestaltungsspielräume, welche Politik, Sozialpartner und Interessenvertretungen der ArbeitnehmerInnen bei der Umsetzung von Automatisierungstechniken haben. Was die konkreten Auswirkungen der Automatisierungstechniken auf die Qualität der Arbeit, das Niveau der Beschäftigung und die Zusammensetzung der Beschäftigung sind, werden diese maßgeblich von dieser Mitwirkung beeinflusst.

Der Zeitraum vom letzten Viertel des 19. Jh. bis in die Gegenwart war eine Phase beispiellosen technischen Fortschritts. Dieser erfolgte zum einen in der Gestalt von Produktinnovationen, zum anderen in Form von Prozessinnovationen, unter anderem in Form von Automatisierungstechniken. Diese ersetzten Arbeit, genauer gesagt standardisierbare und routinisierbare Tätigkeiten (Substitutionseffekte). Die Anwendung dieser Techniken erforderte jedoch gleichzeitig den Einsatz von höher qualifizierten Arbeitskräften (Komplementaritätseffekte; qualifikationsverzerrter technischer Fortschritt seit der Zweiten Industriellen Revolution Ende des 19. Jh.).

Die Parallelen zu Konzepten oder Visionen wie „Industrie 4.0“, „Arbeit 4.0“ oder „Wirtschaft 4.0“, definiert als interaktive Vernetzung der analogen Produktion von Sachgütern und Dienstleistungen mit der digitalen Welt im Rahmen von sog. digital-physischen Systemen (cyber-physical systems), sind nicht übersehbar. Welche Schlussfolgerungen lassen sich aus den Erfahrungen des 20. Jh., insbesondere aus der umfassenden Anwendung unzähliger Prozessinnovationen seit dem letzten Drittel des vergangenen Jahrhunderts, die auf den modernen Informations-, Kommunikations- und Steuerungstechniken basierten, in Bezug auf die Gestaltungsspielräume ziehen?

Gestaltungsspielräume für die Politik, die Sozialpartner und die Interessenvertretungen der ArbeitnehmerInnen bestehen sowohl auf der betrieblichen und beruflichen Ebene als auch auf der Branchen- und der gesamtwirtschaftlichen Ebene.

Gestaltungsoptionen der Automatisierung in den Betrieben

Die Implementierung digital-physischer Systeme in der betrieblichen Praxis erfolgt zumeist nicht als revolutionärer Umbruch, sondern in Form von inkrementellen Änderungen, das heißt durch schrittweise Innovationen auf der Basis bisher angewandter Automatisierungstechniken und der bestehenden IT-Vernetzung. Infolgedessen vergrößern sich die Spielräume für vorausschauende und/oder reaktive Gestaltung der technischen, organisatorischen und sozialen Prozesse in den Betrieben und hinsichtlich der Anpassung der Tätigkeitsprofile von Berufen.

In Bezug auf die Technikoptionen, auf die technische und organisatorische Gestaltung neuer Produktionssysteme, auf die Verbindung unterschiedlicher Technologien, auf Arbeitsorganisation und Personaleinsatz besteht große Unsicherheit. Für die Interessenvertretungen der ArbeitnehmerInnen (Betriebsräte, Gewerkschaften, Berufsverbände) und für die Sozialpartner eröffnet das Chancen, eine gestaltende Arbeitspolitik zu betreiben. Betriebsräten und Gewerkschaften bieten sich Möglichkeiten, Konzepte für die Humanisierung der Arbeitswelt in den Diskurs und die Verhandlungen einzubringen.

Welche Auswirkungen die technischen Innovationen haben, die unter den Schlagworten „Industrie 4.0“ und „Arbeit 4.0“ diskutiert werden, wird keineswegs ausschließlich durch die gewählte Technikoption sowie die konkrete Gestaltung und Auslegung der Technik bestimmt.

Die Arbeitsbedingungen, die quantitativen und qualitativen Beschäftigungswirkungen werden also mitnichten vollständig durch die Technik determiniert! Behauptungen, es gebe keine Gestaltungsmöglichkeiten, sondern nur Anpassungsnotwendigkeiten von Seiten der Beschäftigten und der Regelung von Arbeit an das neue technisch-organisatorische Umfeld, sind als ideologisch und machtpolitisch geleitete Stellungnahmen zu werten.

Bezüglich der Technik existieren große Spielräume: Es bestehen unterschiedliche Technikoptionen, und die konkrete Auslegung digital-physischer Produktionssysteme kann auf verschiedene Weise erfolgen. Entsprechendes gilt für die betrieblichen und zwischenbetrieblichen, netzwerkbezogenen organisatorischen Anpassungen.

Schließlich verbleiben auch erhebliche arbeitsorganisatorische Spielräume für die Gestaltung der Arbeitsabläufe und der Arbeitsbedingungen sowie hinsichtlich der Festlegung der erforderlichen Qualifikationen und des quantitativen Bedarfs an Arbeit in den einzelnen Qualifikationssegmenten.

Technisch-organisatorischer Fortschritt ist nicht automatisch mit Humanisierung der Arbeitswelt verbunden. Es bedarf besonderer Anstrengungen, um Arbeit sinnvoll, lernfördernd, nicht gesundheitsschädlich und alternsgerecht zu gestalten. Arbeitszeitregelungen haben auch die physischen und psychischen Belastungen und die sich wandelnden Präferenzen der ArbeitnehmerInnen zu berücksichtigen.

Das Fazit lautet also: Die Spielräume und Notwendigkeiten betrieblicher, betriebspartnerschaftlicher, berufsbezogener, branchenpartnerschaftlicher, sozialpolitischer, sozialpartnerschaftlicher und gesellschaftlicher Gestaltung der Arbeitswelt – und zwar in technischer, betriebsorganisatorischer und arbeitsorganisatorischer Hinsicht – werden unterschätzt.

Technische Innovationen sind in organisatorische Prozesse und diese wiederum in soziale Prozesse eingebettet. Erst komplementäre organisatorische und soziale Innovationen sichern die Funktionsfähigkeit von sozio-technischen Systemen.

Eine adäquate Gestaltung der technischen und organisatorischen Prozesse soll sicherstellen, dass die Beschäftigten ihre Fähigkeiten und Kenntnisse einbringen und weiterentwickeln können.

Berufsbilder sind nicht statisch. In der Praxis erfolgt fortwährend eine Anpassung der die Berufsprofile prägenden Tätigkeitsbündel an technische, organisatorische, marktliche, politische und soziale Veränderungen. Wie bereits mehrfach angeführt, können manuelle und kognitive Routinetätigkeiten teilweise von neuen Automatisierungstechniken (Maschinen und Rechnern) übernommen werden. Gleichzeitig besteht verstärkter Bedarf an kognitiven, interaktiven und manuellen Nichtroutinetätigkeiten, die komplementär zu IKT-Kapital und anderen Automatisierungstechniken sind. Insbesondere im Bereich der Fertigungsberufe mittlerer Qualifikation und im Bereich der Angestelltenberufe mittlerer Qualifikation wird es notwendig sein, Berufsprofile stärker umzugestalten. Diese Berufsprofile zeichnen sich gegenwärtig durch relativ hohe Anteile von manuellen und/oder kognitiven Routinetätigkeiten aus. Es gilt, in diesen beruflichen Segmenten Berufsprofile mit höheren Anteilen an kognitiven, interaktiven und manuellen Nichtroutinetätigkeiten zu schaffen und ggf. auch (für Lehre und schulische Ausbildungsgänge) zu institutionalisieren.

Die Branchen- und gesamtwirtschaftliche Ebene

Die Auswirkungen der Implementierung digital-physischer Systeme sind nicht rein technisch determiniert, sondern abhängig von folgenden Entscheidungsprozessen:

Automatisierung, Digitalisierung, Arbeit 4.0 © A&W Blog
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Im Hinblick auf und im Zuge einer möglichen breiten Einführung von neuen Automatisierungstechniken, bspw. jener, die mit dem Schlagwort „Industrie 4.0“ belegt werden, bestehen grundsätzlich erhebliche Spielräume für die Politik, insbesondere die makroökonomische Politik, die Verteilungspolitik und die Arbeitspolitik, sowie für die Sozialpartner, um die quantitativen Beschäftigungseffekte und die strukturellen Beschäftigungseffekte zu beeinflussen. Die Interessenvertretungen der ArbeitnehmerInnen haben Gestaltungsmöglichkeiten auf der betrieblichen, auf der Branchen- und auf der gesamtwirtschaftlichen Ebene. Im gegebenen Fall gilt es, diese zu nutzen.

Dieser Beitrag basiert auf dem Schlussteil des Editorials der Ausgabe 1/2016  der Zeitschrift Wirtschaft und Gesellschaft.