100 Prozent erneuerbarer Strom bis 2030 – das geht noch ein bissl besser!

01. Dezember 2020

Bis 2030 soll der gesamte österreichische Strombedarf (bilanziell) zu 100 Prozent durch im Inland erzeugte erneuerbare Energie gedeckt werden. Das zentrale Instrument dazu ist das Erneuerbaren Ausbaugesetz (EAG). Der Entwurf dieses komplexen Gesetzes ist eine gute Basis. Doch es gibt noch erhebliches Verbesserungspotenzial.

In nur 10 Jahren soll die erneuerbare Stromerzeugung um 27 Terawattstunden (TWh) erhöht werden, sodass der gesamte Strombedarf zu 100 Prozent aus erneuerbaren Quellen stammt. Das entspricht in etwa einer Verdreifachung der bisher geförderten Ökostrommenge oder der Gesamtleistung aller großen österreichischen Laufwasserkraftwerke. Der überwiegende Teil davon soll aus Photovoltaik (11 TWh) und Windkraftanlagen (10 TWh) kommen, aber auch die Wasserkraft (5 TWh) und Biomasse (1 TWh) spielen dabei eine Rolle.

Dekoratives Bild © A&W Blog
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1 Milliarde Euro jährlich

Die Förderkosten werden dabei mit 1 Milliarde Euro pro Jahr veranschlagt. Tatsächlich lassen sich die Kosten aber nicht seriös prognostizieren, da der Förderbedarf wesentlich vom stark schwankenden Stromgroßhandelspreis abhängt. Eine strenge Kostenobergrenze sieht das Gesetz nicht vor. Aufbringen sollen die Fördermittel auch in Zukunft die Stromverbraucher*innen über einen Aufschlag auf die Netzentgelte, den verbrauchsabhängigen Erneuerbaren Förderbeitrag und die erneuerbaren Förderpauschale, die pro Zählpunkt zu zahlen ist.

Vier Maßnahmen für weniger Kosten und mehr grünen Strom 

Private Haushalte sind im Vergleich zu anderen Stromverbrauchern schon heute überproportional mit den Förderkosten belastet. Bei rund einem Viertel des Stromverbrauchs tragen sie 44 Prozent der Gesamtkosten. Die Stromkosten je Kilowattstunde betragen circa das Dreifache von jenen industrieller Großverbraucher.

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Das Risiko der schwankenden Strompreise und damit deutlich höherer Förderkosten kann nicht von den privaten Haushalten allein getragen werden. Ihre Kosten sollten daher beschränkt werden. Damit eine solche Begrenzung möglich ist und dennoch ausreichend finanzielle Mittel zur Verfügung stehen, um die ambitionierten Erneuerbaren Ausbauziele zu erreichen, ist ein Bündel an Maßnahmen notwendig.

1) Teilfinanzierung über das Bundesbudget

Zumindest ein Teil der Fördermittel sollte nicht über die Stromrechnung der Verbraucher*innen, sondern über das Bundesbudget finanziert werden. Das gilt insbesondere für jenen Teil der Fördermittel, der die Grenze von jährlich einer Milliarde Euro übersteigt. Dies hätte auch den Vorteil von mehr Planungssicherheit für große Stromverbraucher*innen wie die energieintensive Industrie.

2) Befreiung von der Umsatzsteuer

Die privaten Haushalte kommen nicht nur für einen überproportionalen Teil der Förderkosten auf, sondern müssen dabei auch noch zwanzig Prozent Umsatzsteuer zusätzlich zahlen. Wie ein Rechtsgutachten im Auftrag der AK zeigt, würde eine einfache Formulierung im Gesetz ausreichen, um diese Steuerlast zu beseitigen.

3) Vergabe staatlicher Kreditgarantien

Die Kosten für erneuerbare Energieanlagen sind stark von den Finanzierungskosten, also von Zinskosten und Risikoaufschlägen, abhängig. Staatliche Kreditgarantien, wie sie bereits heute etwa vom Austria Wirtschaftsservice (aws) vergeben werden, könnten diese Kosten wesentlich senken. Das Kreditausfallsrisiko für den Staat ist durch die Förderung der erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen vernachlässigbar gering.

4) Weiterentwicklung des Fördersystems

Bei der Ausgestaltung des Fördersystems besteht noch wesentliches Verbesserungspotenzial, um aus jedem Förder-Euro noch mehr grünen Strom zu gewinnen. Dazu müssen die Mittel effizienter eingesetzt werden und die Anreize verstärkt werden, um die Anlagen bestmöglich in das Stromsystem integrieren zu können. Mehr dazu im Folgenden.

Neues Fördersystem, alte Fehler

Bisher erhielten die geförderten Anlagenbetreiber Investitionszuschüsse oder einen fixen Abnahmepreis (Einspeisetarif) für jede in das Netz eingespeiste Kilowattstunde Strom. Auch in Zukunft wird es für kleine bis mittlere Anlagen (Photovoltaik bis 20 kW bzw. optional bis 500 kW, Wind- und Wasserkraft bis 1 MW) Investitionsförderungen geben. Größere Anlagen sollen in Zukunft anstelle von fixen Einspeisetarifen sogenannte „Marktprämien“ erhalten. Das bedeutet, dass die Anlagenbetreiber ihren Strom selbst verkaufen und zusätzlich als Aufschlag auf den Verkaufspreis eine Förderung in Form einer Marktprämie erhalten.

Sie gilt für 20 Jahre und wird regelmäßig an die Strom-Marktpreisentwicklung angepasst. Sinkt der durchschnittliche Strom-Marktpreis, so steigt die Prämie dementsprechend. Die Anlagenbetreiber sind somit keinem Marktpreisrisiko ausgesetzt, haben aber dennoch stärkere Anreize zur Marktintegration als bisher. Oder anders gesagt, es macht nun mehr Sinn, Anlagen zu errichten, die übers Jahr gesehen vielleicht weniger, dafür aber zum richtigen Zeitpunkt mehr Strom produzieren (Ost-West- statt Südausrichtung bei Photovoltaik-Anlagen, Schwachwindanlagen etc).

Das Wie ist nicht trivial

Doch sowohl die Festlegung der Höhe der Marktprämie als auch ihre Ausgestaltung sind nicht trivial.

Die Höhe der Marktprämie soll zum Teil durch wettbewerbliche Ausschreibungen und zum Teil per Verordnung durch die Klimaschutzministerin erlassen werden. Und hier liegt auch eine der ganz zentralen Schwachstellen des Gesetzesentwurfs. Denn das Gesetz lässt über weite Strecken offen, auf welcher Grundlage die Höhe der Prämie bestimmt werden soll. Dies hat bereits in der Vergangenheit dazu geführt, dass die Förderhöhe nicht dem Willen des Gesetzgebers entsprach. So stellte etwa der Rechnungshof fest: „… dass Anlagen an einem guten Standort in der Praxis innerhalb von 13 Jahren eine Verzinsung von über 11 Prozent erwirtschaften können. Dies ist nahezu die doppelte Verzinsung, die (…) im Rahmen des Ökostromgesetzes 2012 mit 6 Prozent angenommen wurde.“ Das entspricht einer Eigenkapitalrendite von mehr als 20 Prozent pro Jahr. Um zu verhindern, dass die Stromverbraucher*innen – wie bereits in der Vergangenheit – unter dem Titel „Erneuerbarer Förderung“ die überhöhten Kapitalrenditen einiger weniger finanzieren, ist ein ordentliches behördliches Verfahren notwendig. Ein solches wird bereits heute zur Bestimmung der Strom- und Gasnetzentgelte angewendet, und auch in Deutschland legt die Bundesnetzagentur die maximale Tarifhöhe fest. Im Falle hoher Strompreise sollte die Marktprämie zudem auch negative Werte annehmen können, damit überhöhte Marktprämien zurückzuzahlen sind. Denn nur durch eine solche „symmetrische“ Ausgestaltung der Marktprämie kann verhindert werden, dass die Risiken niedriger Strompreise auf alle abgewälzt, die Profite hoher Strompreise aber privatisiert werden.

Am Geld wird es nicht scheitern

An der monetären Förderung wird das Erreichen der ambitionierten Ausbauziele nicht scheitern, solange auch auf die Kostenverteilung geachtet wird. Auf dem Weg zu 100 Prozent erneuerbarem Strom gibt es jedoch noch eine Reihe weiterer Herausforderungen. Das betrifft etwa den Netzausbau. Zur Integration der neuen Anlagen und zur Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit sind in den kommenden Jahren massive Investitionen in die Digitalisierung und in den Ausbau der Infrastruktur notwendig. Insbesondere im Übertragungsnetz gilt es, Stakeholder frühzeitig einzubinden und lange Genehmigungsverfahren zu straffen. Für Abertausende erneuerbare Energieanlagen wird es die entsprechenden Flächen brauchen. Hier sind die Länder gefordert, mit angemessenen, klaren und einheitlichen Regeln den richtigen Weg zu finden, um die Akzeptanz der Bevölkerung nicht zu verlieren und ausreichend Flächen zu schaffen. Das Erneuerbaren Ausbaugesetz wird nun im Nationalrat verhandelt und hoffentlich bald mit der notwendigen Zweidrittelmehrheit beschlossen. Ein wichtiger Schritt, dem noch viele folgen müssen, um 2030 das Ziel zu erreichen.

Eine etwas umfassendere Version dieses Beitrags ist zuletzt in Wirtschaft & Umwelt 4/2020 erschienen.

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