100 Jahre Internationale Arbeitsorganisation – mit gemischten Gefühlen in die Zukunft der Arbeit

16. September 2019

Zum 100-jährigen Jubiläum der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) hat man sich für die 108. Internationale Arbeitskonferenz, die jährlich in Genf tagt, viel vorgenommen: die Verabschiedung der ersten internationalen Normen zum Thema „Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt“ und die Verhandlung der sogenannten Jahrhunderterklärung mit dem Titel „Zukunft der Arbeit“, die von über 6.300 Delegierten mit gemischten Gefühlen beschlossen wurde.

108. Internationale Arbeitskonferenz im Jubiläumsjahr der ILO

Man hatte sich viel vorgenommen. Schließlich ist 2019 für die Internationale Arbeitsorganisation (International Labour Organization, ILO) ein historisches Jahr, vor 100 Jahren wurde sie gegründet. Sie hat mit der Verabschiedung grundlegender Arbeitsnormen historisch Wegweisendes geschaffen, jedoch hat der Leitsatz „Arbeit ist keine Ware“ nichts an Aktualität und Brisanz verloren.

Im Juni war es wieder soweit, die 108. internationale Arbeitskonferenz in Genf tagte zwei Wochen lang. Rund 6.300 Delegierte – RepräsentantInnen von Regierungen, ArbeitgeberInnenverbänden und Gewerkschaften aus 178 ILO-Mitgliedstaaten sowie nationale BeobachterInnen und NGOs – nahmen daran teil. Die Konferenz tagte wie immer in Ausschüssen. Zum einen wurden im jährlich stattfindenden Normenanwendungsausschuss die Einhaltung der ILO-Normen kontrolliert und Verfahren gegen Mitgliedstaaten wegen Verletzung von ratifizierten Übereinkommen (z. B. Recht auf Kollektivverhandlungen, Diskriminierung) geführt. Außerdem wurden ein normsetzender Ausschuss gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz und ein Ausschuss zu einer Erklärung zum 100-jährigen Jubiläum der ILO über die Zukunft der Arbeit abgehalten.

Der lange Kampf gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt

Gewalterfahrungen machen 35 % der Frauen weltweit. Zwischen 40 und 50 % der Frauen erleben unerwünschte sexuelle Annäherungsversuche, Körperkontakt oder andere Formen sexueller Belästigung bei der Arbeit. Gewerkschaften forderten deshalb seit Jahren ein internationales Übereinkommen über geschlechtsspezifische Fragen von Gewalt in der Arbeitswelt und riefen die ILO auf, tätig zu werden. Der Normsetzungsprozess der ILO begann im Jahr 2015. Einige Berichte, Stellungnahmeverfahren und Verhandlungen auf der internationalen Arbeitskonferenz später war es 2019 nun soweit. Nach teils zähem, stunden- und tagelangem Ringen zwischen den drei auf der Konferenz vertretenen Gruppen der Regierungen, ArbeitgeberInnen und Gewerkschaften wurden die ersten internationalen Normen gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt auf der Konferenz beschlossen.

Die wichtigsten Inhalte des Übereinkommens Nr. 190 und der Empfehlung Nr. 206 sind:

  • Internationales Recht auf eine Arbeitswelt ohne Gewalt und Belästigung verankert
  • Anerkennung, dass Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt eine Menschenrechtsverletzung darstellen kann
  • eigene Definition von Gewalt und Belästigung, einschließlich geschlechtsspezifischer Gewalt
  • weiter persönlicher Schutzbereich (u. a. abhängig Beschäftigte unabhängig von ihrem Vertragsstatus, PraktikantInnen, Arbeitssuchende)
  • weiter örtlicher Schutzbereich (u. a. Umkleideeinrichtungen, auf dem Arbeitsweg)
  • Mitgliedstaaten und ArbeitgeberInnen werden zu Präventionsmaßnahmen verpflichtet.
  • Zugang zu Gerichten für Betroffene
  • Schutz vor Viktimisierung für BeschwerdeführerInnen
  • Sanktionen müssen vorgesehen werden.
  • Bereitstellung von Leitlinien, Ressourcen, Schulungen und Durchführung von Sensibilisierungskampagnen
  • erstmals Anerkennung, dass häusliche Gewalt Auswirkungen auf die Arbeitswelt haben kann, und Festschreiben von Verantwortlichkeiten, damit umzugehen
  • Schutz von besonders verletzlichen Gruppen

Das Übereinkommen wurde schließlich mit 439 Pro-Stimmen, sieben Gegenstimmen und 30 Enthaltungen angenommen. Die VertreterInnen der österreichischen Regierung und des ÖGB stimmten dafür, die Industriellenvereinigung enthielt sich. Die Empfehlung wurde mit 397 Pro-, zwölf Gegenstimmen und 44 Enthaltungen verabschiedet. Die VertreterInnen der österreichischen Regierung und des ÖGB stimmten dafür, die IV dagegen.

Jahrhunderterklärung zur Zukunft der Arbeit

Anlässlich des 100-jährigen Jubiläums der ILO und basierend auf der Erklärung von Philadelphia von 1944 wurde nach einem beschwerlichen Verhandlungsprozess der Sozialpartner die sogenannte Jahrhunderterklärung der Internationalen Arbeitsorganisation verabschiedet. Als Schwerpunkte werden Mindestlohnpolitik, lebenslanges Lernen, Chancengleichheit der Geschlechter, Ausbau von Sozialschutzsystemen, Datenschutz – insbesondere im Zusammenhang mit der Plattformökonomie – sowie nachhaltiges und inklusives Wachstum genannt. Die Erklärung zeigt jedoch die aktuell globale Dominanz der Interessen von Arbeitgeberverbänden. So wurde das Vorhaben, Arbeits- und Gesundheitsschutz als neue Kernarbeitsnorm festzulegen, vertagt. Aktuelle Entwicklungen in der globalen Arbeitswelt werden zwar benannt, aber keine Lösungsvorschläge oder notwendigen Schritte definiert. Jedoch wurde ein Resolutionstext zur Jahrhunderterklärung verabschiedet, der zumindest konkretere Handlungsempfehlungen für politische Kohärenz im multilateralen System beinhaltet.

„Wir haben mit der Jubiläumserklärung eine ‚Orientierungshilfe‘ verabschiedet, einen Kompass, der die Richtung der Internationalen Arbeitsorganisation in die Zukunft weist. Denn die Zukunft der Arbeit ist die Zukunft der ILO“, sagte ILO-Generaldirektor Guy Ryder.

Normenanwendungsausschuss – wer hat Angst vor der ILO?

Der Normenanwendungsausschuss (NAA) ist ein ständiger Ausschuss auf der jährlich tagenden Internationalen Arbeitskonferenz. In diesem dreigliedrigen Ausschuss, der sich aus VertreterInnen von Regierungen, Gewerkschaften und Unternehmensverbänden weltweit zusammensetzt, werden die 24 schwersten Verstöße gegen ratifizierte ILO-Normen diskutiert. Die Regierung steht in der Verantwortung, die Teilnahme der ArbeitnehmerInnen- und ArbeitgeberInnenverbände finanziell sicherzustellen. Daher ist der NAA für einige Gewerkschaften die einzige Möglichkeit, mit ihren Regierungen und ArbeitgeberInnen in Dialog zu treten, um Verbesserungen für ArbeitnehmerInnen zu verhandeln. Abschließend werden im Plenum des NAA Zielvereinbarungen verlautbart und verabschiedet.

Die meisten Verletzungen betreffen die Kernarbeitsnorm 87, die die gewerkschaftliche Vereinigungsfreiheit regelt. Im 21. Jahrhundert werden immer noch und in bestimmten Regionen sogar mit steigender Tendenz ArbeitnehmerInnen, die unter menschenunwürdigen Bedingungen ausgebeutet werden, durch strukturelle und physische Gewalt daran gehindert, Gewerkschaften zu gründen oder diesen beizutreten.

Beim zuletzt tagenden NAA 2019 wurden die schwersten Verletzungsfälle des ILO-Übereinkommens 87 in Ägypten, der Türkei, Algerien, Simbabwe, Fidschi, Honduras, Kasachstan und den Philippinen festgestellt und im Plenum diskutiert. Die gravierenden Verletzungen der Vereinigungsfreiheit in der Türkei wurden beispielsweise heftig zwischen den Sozialpartnern diskutiert, da die RegierungsvertreterInnen unter dem Vorwand von Terrorismusbekämpfung die massenhaften Verhaftungen von GewerkschafterInnen und die Auflösung von Gewerkschaftsorganisationen rechtfertigten. Die Regierung wurde in der Schlussfolgerung aufgefordert, gewerkschaftsfeindliche Gesetze aufzuheben. Auf den Philippinen nimmt die Gewalt gegen ArbeitnehmerInnen zu. So berichten philippinische Gewerkschaften von steigenden Inhaftierungen und Morden sowie der erschwerten Registrierung von neugegründeten Gewerkschaften.

Dieser einzigartige Ausschuss ist sehr wichtig, um solche Verletzungen von Arbeits- und Sozialrechten öffentlich zu machen und durch sozialen Dialog international überwachte Lösungen zu finden.

Ausblick

Die ILO hat in unterschiedlicher Intensität Vorgaben dafür gegeben, wie sich die Zukunft der Arbeitswelt aus ihrer Sicht weiterentwickeln sollte. Ein entscheidender Schritt am Weg zur realen Umsetzung des Übereinkommens gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt ist die schnelle und umfassende Ratifikation und Umsetzung durch die Mitgliedstaaten.

Die zukünftige Bedeutung der ILO und Achtung ihrer Funktion der Gestaltung von menschenwürdiger Arbeit weltweit wird auch stark vom Respekt für ihre Institutionen und sachverständigen ExpertInnen durch die Mitgliedstaaten, ArbeitgeberInnenverbände und Gewerkschaften abhängen.