10 Euro sind das Mindeste!

07. Juni 2017

1.700 Euro im Monat oder 10 Euro in der Stunde sind das Mindeste für eine würdige Entlohnung. Hunderttausende würden von einer Mindestlohnanhebung profitieren. Im internationalen Vergleich ist Österreichs Niedriglohnausmaß bei den Männern unterdurchschnittlich, bei den Frauen aber überdurchschnittlich.

Mindestlohndebatte wirkt

Die flächendeckende Anhebung der absoluten Lohn-Untergrenze auf mindestens 1.500 Euro (Regierungsappell) bzw. 1.700 Euro (Gewerkschaftsziel) war in den letzten Monaten Gegenstand heftiger Auseinandersetzungen in Österreich. Noch im März pochte die Wirtschaftskammer auf eine Übergangsfrist bis 2025, was einer inflationsbedingten Entwertung gleichkommt: Wenn zwischen 2017 und 2025 die Preise jährlich auch nur um ein Prozent ansteigen, dann ist ein Nominallohn von 1.500 Euro brutto im Jahr 2025 real um rund 130 Euro weniger wert als 2017. In den folgenden Wochen wurden dann doch für diverse Branchen sozialpartnerschaftliche 1.500-Euro-Vereinbarungen getroffen, deren Umsetzung bis ins Jahr 2018 bzw. 2020 reicht, darunter das Hotel- und Gastgewerbe (bis Mitte 2018), die Textilindustrie (bis Ende 2018) und FriseurInnen (Ausgebildete bis April 2019 bzw. Angelernte bis Anfang 2020). Auch bei den sogenannten freien Berufen, also etwa den ÄrztInnen oder RechtsanwältInnen, die ihre Angestellten häufig notorisch schlecht bezahlen, bewegt sich etwas.

Hunderttausende von Mindestlohn positiv betroffen

Mehrere Hunderttausend lohnabhängig Beschäftigte würden von einer flächendeckenden Mindestlohnanhebung profitieren. Die exakte Anzahl der aktuell Betroffenen ist nicht bekannt. In der Gruppe derjenigen, die 2015 das ganze Jahr hindurch vollzeitbeschäftigt waren und ein lohnsteuerpflichtiges Einkommen bezogen, verdienten rund 316.000 Beschäftigte, das sind mehr als 14 %, pro Monat maximal 1.700 Euro (14-mal, inklusive etwaiger Überstundenentgelte).

Branchen, in denen absolut, von der Anzahl der Betroffenen her, und relativ, im Verhältnis zur Branchengröße, häufig niedrig entlohnt wird, sind der Handel (knapp 70.000), das Hotel- und Gastgewerbe (rund 43.800) und die sogenannten sonstigen wirtschaftlichen Dienstleistungen (rund 23.000), zu denen zum Beispiel die Gebäudereinigung oder die Arbeitskräfteüberlassung gehören. Von den in der jeweiligen Branche ganzjährig Vollzeitbeschäftigten verdiente 2015 mehr als jede/r Zweite (56 %) in der Gastronomie, mehr als jede/r Vierte (26 %) im Bereich der wirtschaftlichen Dienstleistungen und mehr als jede/r Fünfte (22 %) im Handel maximal 1.700 Euro.

Laut Gewerkschaftserhebungen dürften in Österreich derzeit insgesamt etwa 420.000 Menschen bei Vollzeit weniger als 1.700 Euro brutto im Monat erhalten. 1.700 Euro Monatslohn entsprechen etwa 10 Euro in der Stunde. Gelingt die Anhebung, könnten sich auch all jene über mehr Geld auf dem Lohnkonto freuen, die derzeit bei Teilzeit pro Stunde weniger verdienen. Die AK OÖ schätzt, dass österreichweit insgesamt 600.000 Voll- und Teilzeit-Beschäftigte, das sind etwa 14 % aller Beschäftigten, profitieren würden.

Jede/r Fünfte verdient weniger als 10 Euro in der Stunde

Laut Verdienststrukturerhebung der Statistik Austria verdiente sogar ein Fünftel (20 %) der in Unternehmen der Privatwirtschaft mit zehn und mehr Personen beschäftigten ArbeitnehmerInnen stündlich – ohne Überstundenzuschlag – maximal 10 Euro (im Herbst 2014, aktuellster verfügbarer Datenstand). Frauen und Teilzeitbeschäftigte sind häufiger von so niedriger Entlohnung betroffen als Männer und Vollzeitbeschäftigte. Während mehr als ein Viertel (29 %) der weiblichen Beschäftigten mit maximal 10 Euro pro Stunde entlohnt wurde, traf das auf etwa jeden achten Mann zu (12,9 %) zu. Bei Teilzeit liegt bei Männern und Frauen die Entlohnung in mehr als einem Drittel der Fälle unterhalb dieser Grenze. Bei Vollzeit sind jeder zehnte Mann und jede vierte Frau betroffen:

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Quelle: Statistik Austria, Verdienststrukturerhebung 2014; Betriebe ab zehn Beschäftigten in der Privatwirtschaft (ohne Lehrlinge); ohne Land- und Forstwirtschaft, öffentliche Verwaltung, Sozialversicherung, Verteidigung, private Haushalte; *ohne Mehr- und Überstundenentgelt, inklusive Zuschläge für Nacht-, Schicht-, Sonn- und Feiertagsarbeit © A&W Blog
Quelle: Statistik Austria, Verdienststrukturerhebung 2014; Betriebe ab zehn Beschäftigten in der Privatwirtschaft (ohne Lehrlinge); ohne Land- und Forstwirtschaft, öffentliche Verwaltung, Sozialversicherung, Verteidigung, private Haushalte; *ohne Mehr- und Überstundenentgelt, inklusive Zuschläge für Nacht-, Schicht-, Sonn- und Feiertagsarbeit

Mindestlöhne im internationalen Vergleich

Bei internationalen Vergleichen sind die unterschiedlichen Entlohnungssysteme zu berücksichtigen. In vielen Ländern gibt es gesetzliche Mindestlöhne, seit Anfang 2015 auch in Deutschland, wo derzeit pro Stunde 8,84 Euro nicht unterschritten werden dürfen. Im Monat sind das knapp 1.500 Euro, die allerdings in der Regel nur 12-mal pro Jahr ausbezahlt werden. In Frankreich beträgt der nationale Mindestlohn 9,76 Euro pro Stunde, bezogen auf eine 35-Stunden-Woche sind das 1.480 Euro im Monat. Die Bandbreite in der EU reicht von 235 Euro monatlich in Bulgarien bis zu rund 2.000 Euro in Luxemburg, was einem Verhältnis von 1 zu 8,5 entspricht. Das Gefälle reduziert sich deutlich auf etwa 1 zu 3, wenn statt der nominellen Eurobeträge an die jeweiligen Lebenshaltungskosten angepasst wird:

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Quelle: Eurostat, Februar 2017 © A&W Blog
Quelle: Eurostat, Februar 2017

Mit den in Österreich von den Gewerkschaften angepeilten 10 Euro pro Stunde würde sich Österreich zwischen Luxemburg (11,27 Euro) und Frankreich (9,76 Euro) einreihen. Die jeweilige Höhe der Mindestlöhne allein sagt allerdings nichts über ihre Verhältnismäßigkeit im gesamten Lohngefüge aus. Luxemburg zum Beispiel ist im EU-Ranking Spitzenreiter, sein Mindestlohn macht aber gerade einmal 45 % des luxemburgischen gesamten Durchschnittslohns aus, ähnlich wie in Deutschland, wo es 43 % sind, in Frankreich ist es genau die Hälfte. Wird der Mindestlohn ins Verhältnis zum (aufgrund der ungleichen Einkommensverteilung meist niedrigeren) Medianlohn, also dem Wert genau in der Mitte des Lohngefüges, gesetzt, dann erhöhen sich diese Prozentzahlen, bleiben aber unterhalb der sogenannten Niedriglohnschwelle (siehe dazu A&W).

Niedriglöhne international

Die Niedriglohnschwelle beträgt zwei Drittel des jeweiligen nationalen Medianlohns. Wessen Bruttoverdienst (inklusive Überstundenentgelte) diesem Wert oder weniger entspricht, der/die gilt als Niedriglohn-EmpfängerIn. Nach dem aktuellsten verfügbaren Datenstand betrug diese Schwelle 2014 in Österreich 9,40 Euro, in Frankreich 10 Euro und in Deutschland 10,50 Euro. In Österreich gehören insgesamt rund 15 % zu den NiedriglohnbezieherInnen (EU: 17 %). Mit fast einem Viertel (23 %) sind im Vergleich zum EU-Schnitt (21 %) überdurchschnittlich viele Frauen und mit rund 9 % unterdurchschnittlich viel Männer betroffen (EU: 13,5 %).

In Deutschland, dessen Arbeitsmarkt – unter Ausblendung der negativen Folgen von Hartz IV – häufig als Positivbeispiel dargestellt wird, wird mehr als ein Fünftel (22,5 %) der Beschäftigten niedrig entlohnt. Das ist der EU-weit sechsthöchste Anteil (Ö: Platz 17) und um über zwei Prozentpunkte mehr als noch 2006. Von den Frauen müssen sogar rund 29 % für Niedriglöhne arbeiten, das ist am zweithäufigsten in der EU (Ö: Platz 10). Auch unter den deutschen Männern sind mit rund 17 % überdurchschnittlich viele betroffen:

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Quelle: Eurostat; Betriebe ab 10 Beschäftigte in der Privatwirtschaft (ohne Lehrlinge); ohne Land- und Forstwirtschaft, öffentliche Verwaltung, Sozialversicherung, Verteidigung, private Haushalte; *Medianlohn: je die Hälfte der Gesamt-Beschäftigten verdient weniger bzw. mehr; inkl. Zahlungen für Überstunden

1-mal Managergage von 1,5 Millionen Euro = 65-mal Mindestlohn

10 Euro in der Arbeitsstunde bzw. 1.700 Euro im Monat oder 23.800 Euro im Jahr – das sind für Österreichs ManagerInnen Krümel. Im Schnitt kassierte 2016 ein/e ManagerIn in einem österreichischen börsennotierten Top-Unternehmen 1,5 Millionen Euro im Jahr (siehe AK Wien). Mit der Jahresgage eines/einer einzigen Managers/Managerin könnte also der Jahreswert von 65 Mindestlöhnen finanziert werden. In der öffentlichen Debatte werden aber jene mit den niedrigsten Einkommen (aus Arbeit oder aus sozialen Transfers) häufig gegeneinander ausgespielt.

Die bedarfsorientierte Mindestsicherung (BMS) wird als zu hoch im Vergleich zum Arbeitslohn bezeichnet und gekürzt, und zugleich wird gegen eine Anhebung des (Mindest-)Lohns gewettert. Der eigentliche Skandal aber ist, dass der (Maximal-)Betrag der Mindestsicherung in Oberösterreich mit umgerechnet 790 Euro im Monat (14-mal) um über ein Fünftel unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle von 14-mal 1.015 Euro (2016) liegt. Und skandalös ist das unsoziale Ausscheren mancher Bundesländer, die eine bundeseinheitliche Mindestsicherungsregel verunmöglichen. Von einem Brutto-Mindestlohn in Höhe von 1.700 Euro (14-mal) bleiben netto 1.310 Euro im Geldbörsel – was die BMS um 66 % überschreitet. Ein Brutto-Mindestlohn von 1.500 Euro bzw. netto rund 1.200 Euro ist um etwa die Hälfte höher als die Mindestsicherung.

Aktuell gehören in Österreich 313.000 Menschen zu den „working poor“, das bedeutet: Trotz Erwerbstätigkeit und unter Berücksichtigung etwaiger anderer Einkommen aus Transfers bzw. von weiteren Haushaltsmitgliedern bleibt das Gesamteinkommen unterhalb der Armutsschwelle. Mehr als die Hälfte der „working poor“ ist ganzjährig vollzeitbeschäftigt! Ein angemessener Mindestlohn ist ein wichtiger Beitrag zur Verhinderung von Arbeitsarmut.

Viele gute Gründe

Es gibt viele gute Gründe, auch wirtschaftspolitische, für den Mindestlohn und seine Anhebung: Ein höherer Mindestlohn impliziert positive Einkommensrückwirkungen auf die Güternachfrage und somit auf die Nachfrage nach Arbeitskräften. Das Ausmaß der mit dem Kaufkraftgewinn verbundenen nachfragebedingten Umsatzsteigerung im Verhältnis zu einer etwaigen lohnbedingten Kosten- (und Preis-)Steigerung kann schwer geschätzt werden, ebenso wie der Beschäftigungseffekt. Die Erfahrungen in Deutschland zeigen, dass seit Einführung des landesweit geltenden gesetzlichen Mindestlohns Anfang 2015 bis heute die Beschäftigung um 4 % gestiegen ist, wozu auch die „regulären“ Tarifrunden beigetragen haben. Ein Beschäftigungsplus bringt auch Mehreinnahmen für das Steuer- und Sozialversicherungssystem. Jedenfalls können sich Unternehmen mit fairen Einkommensbedingungen über eine reduzierte Niedriglohn-Konkurrenz freuen.

In Österreich, wo 95 % der lohnabhängig Beschäftigten durch Kollektivverträge geschützt werden, konzentrieren sich die Gewerkschaften auf branchenkollektivvertragliche Mindestlohnerhöhungen. Der Kollektivvertrag als Instrument der Entgeltfestsetzung ist wichtig, weil er auch viele weitere Arbeits- und Einkommensbedingungen regelt, etwa die Anrechnung von Karenzen. Sollte eine flächendeckende Lösung über Branchenkollektivverträge nicht gelingen, sind auch gesetzliche Instrumente denkbar (siehe dazu ÖGB und GPA-djp). Anders ist die Situation in unserem Nachbarland, wo die Einführung eines gesetzlichen Mindestlohns 2015 von den Gewerkschaften wegen der seit Jahren sinkenden Tarifbindung (mit)erkämpft wurde.

Frei nach dem ehemaligen US-Präsidenten Franklin D. Roosevelt sollten Unternehmen, die nur unter lohnausbeuterischen, menschenunwürdigen Arbeitsbedingungen überlebensfähig sind, kein Recht mehr haben, weiter ihre Geschäfte zu betreiben.